Cellitinnen 2_2018
Medizin | Betreuung
Was zahlt die Pflegeversicherung? Die Pflegeversicherung ist kein Rundum-Sorglos-Paket
„Die Kosten für das Seniorenhaus übernimmt doch die Pflegeversi- cherung, oder?“, wird Pflegebera- terin Arlette Wetzel oft gefragt. Ihren Gesprächspartnern muss sie dann mitteilen, dass dies nur die halbe Wahrheit ist. Die Pflegeversicherung übernimmt einen vom Pflegegrad abhängigen Anteil der Kosten. Bei Pflegegrad 1 beträgt der Zuschuss
kaskoversicherung eines Autos“, erklärt Wetzel. „Die übernimmt auch nicht die vollen Kosten.“ Steht der Umzug in ein Senioren- haus an, werden zur Deckung der Kosten die gesetzliche Rente oder Pension und das Vermögen des Pflegebedürftigen herangezogen. Zum Vermögen zählen beispiels-
das ‚Schonvermögen‘ wie Erbstü- cke, kleinere Barguthaben und, so- weit es angemessen erscheint, das Eigenheim. „Wenn Renten und Ka- pitalanlagen nicht reichen, rate ich den Interessenten dringend dazu, sich an das zuständige Sozialamt zu wenden“, so die Pflegeberaterin. Für viele Menschen ein schwieriger Schritt, denn er bedeutet, sämtliche Ein- und Ausgaben offenlegen zu müssen. Hat der Pflegebedürftige Kinder, wird sich das Sozialamt mit ihnen wegen des Elternunterhalts in Verbindung setzen. Der Selbst- behalt und die Grenzen für das Schonvermögen sind in diesem Fall hoch und werden künftig bei 100.000 Euro liegen, so der Plan der neuen Bundesregierung. Nur Kinder, die über ein gutes Einkom- men verfügen, müssen sich also an den Kosten für die Pflegeein- richtung der Eltern beteiligen. Ein- künfte der Schwiegerkinder werden in der Regel nicht herangezogen, es kann aber sein, dass deren Ein- kommen bei der Berechnung des individuellen Familienbedarfs be- rücksichtigt wird. Einige Versiche- rungen bieten Modelle an, die die Lücke zwischen Pflegeversicherung und Einrichtungskosten schließen. Für Menschen mit einem geregelt sicheren Einkommen kann das eine Option sein. Doch ob und wie man für eine Pflegebedürftigkeit im Alter vorsorgt, hängt immer von den indi- viduellen Lebensumständen ab – es lohnt sich, frühzeitig darüber nach- zudenken.
125 Euro monatlich, bei Pflegegrad 2 sind es 770 Euro, bei Pflegegrad 3 zahlt die Versicherung 1.262 Euro, Pflegegrad 4 wird mit 1.775 Euro und Pflegegrad 5 schließlich mit 2.005 Euro bezuschusst. Ein Platz in einem Seniorenhaus kostet aller- dings im Durchschnitt und je nach Pflegeaufwand zwischen 3.000 (Pflegegrad 1) und 5.200 Euro (Pfle- gegrad 5). Die Differenz von rund 3.000 Euro ist von dem Bewohner aufzubringen. „Die Pflegeversiche- rung ist zu vergleichen mit der Teil-
weise Sparbücher, Immobilien, Le- bensversicherungen und sonstige Einkünfte. Die durchschnittliche ge- setzliche Rente liegt in Deutschland bei rund 1.200 Euro und nicht jeder hat Vermögen aufgebaut. Reichen die eigenen Einnahmen nicht, ist als nächstes der Ehepartner in der Pflicht, die Finanzierungslücke zu schließen. In der ‚Düsseldorfer Ta- belle ist geregelt, wie viel dem Part- ner für die eigene Existenzsicherung übrigbleiben muss. Das Minimum liegt bei 880 Euro. Hinzu kommt
38
CellitinnenForum 2/2018
Made with FlippingBook Online newsletter