Cellitinnen 2_2018

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gekräfte einsatzfähig sind? Die nächste Frage, die sich in diesem Zusammenhang aufdrängt: Was ist, wenn die Krankenkassen die Personaluntergrenzen auf Dauer als Obergrenzen definieren und die Vergütung der Kliniken danach aus- richten? Ist eine angemessene Ver- sorgung der Patienten dann noch gewährleistet? Noch umstrittener ist das im Ko- alitionsvertrag vereinbarte Pfle- gebudget. Seit 2004 werden die Klinikleistungen von den Kranken- kassen nach diagnosebezogenen Fallgruppen und nicht mehr nach Liegezeiten vergütet. Die Pauscha- len decken die Betriebskosten ab, also Operations-, Personal-, Pfle- gemittel- und Unterbringungskos- ten. Indem die Politik nun die Pflege aus diesem System herauslöst und mit einem eigenen Budget ausstat- tet, möchte sie den Finanzierungs- druck von diesemBereich nehmen. Vier Jahre, bis 2008, dauerte die Umstellung in das System der Fall- pauschalen, von der man sich mehr Transparenz und eine effizientere Haushaltsplanung versprach. Eine erneute Systemumstellung macht Pflegebudget

nur Sinn, wenn das Pflegebudget auch mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wird, also auch Lohn- erhöhungen und ausreichend Mit- arbeiter pro Station berücksichtigt. Außerdem ist noch nicht geklärt, welche Mitarbeiter überhaupt zur Pflege zählen. In den letzten Jahren wurden nämlich wegen der geringen Budgeterhöhung immer mehr ur- sprüngliche Pflegetätigkeiten auf an- dere, geringer vergütete Mitarbeiter verlagert. Werden beispielsweise die sogenannten ‚Hol- und Bringediens- te‘, die die Pflegefachkräfte entlas- ten, indem sie die Patienten zu den OPs fahren und wieder abholen, aus dem Pflegebudget finanziert oder weiterhin aus den Fallpauschalen? Folgerichtig gehören diese Kosten in das Pflegebudget, die Kranken- kassen sehen das allerdings nicht so. Allein an diesem Beispiel wird deutlich, welche Brisanz das Thema hat und worüber sich Politik, Klini- ken und Krankenkassen noch einig werden müssen.

Spahn verspricht, die Pflegeberufe attraktiver machen zu wollen, Fach- kräfte aus den Nachbarländern ein- zuladen, er gleichzeitig die Ausbil- dungskapazitäten erhöhen und die Ausbildungsreform (Generalistische Ausbildung) schnellstmöglich um- setzen möchte und Pflegende, die nicht mehr in ihrem Beruf arbei- ten, über entsprechende Anreize zurückgewinnen will, greifen diese Maßnahmen bestenfalls mittelfristig. Trotzdem drohen den Kliniken be- reits ab 2019 Sanktionen wie Ver- gütungsabschläge oder Veröffent- lichungspflicht, sollten sie die noch festzulegenden Mindestgrenzen unterschreiten. Wie verhalten sich die Krankenhäuser dann in Notsi- tuationen wie Grippewellen? Sind zu viele Mitarbeiter krank wie in die- semWinter, müssten Patienten auf andere Kliniken verteilt werden. Im schlimmsten Fall droht gar die Schließung ganzer Sta-

Bundesländer kommen ihren Verpflichtungen nicht nach

Pflegebudgets und Personalmin- destgrenzen packen das eigentliche

tionen. Doch was passiert, wenn in den umliegenden Krankenhäusern eben- falls zu wenige Pfle-

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