Cellitinnen 3_2016
Lehren | Lernen
Fazit Das Versorgungsspektrum der Ein- richtungen im Gesundheitswesen erweitert sich ständig. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird zunehmen. Wir benötigen mehr Pflegekräfte, die einen integrierenden, kom- petenten Blick auf ihr Berufsfeld haben. Wir brauchen eine ge- neralistische Pflegeausbildung, die Basiskompetenzen vermittelt, um in unterschiedlichen Pflegesettings fachlich zu agieren. Damit der Pflegeberuf attraktiv für Menschen verschiedener Al- ters- und Qualifizierungsstufen ist, benötigen wir ein einheitliches, gestuftes und modulares Pflege- berufssystem. Die Qualifizierung für das berufliche System der Pflege muss von der Hilfskraftausbildung bis zum akademischen Abschluss alle Stufen integrieren und interna- tional anschlussfähig sein. Die Louise von Marillac-Schule in Köln und die Akademie für Ge- sundheitsberufe in Wuppertal sind für die neue Ausbildung gut vor- bereitet und arbeiten intensiv an der Umsetzung. Die Lehrkräfte haben Erfahrung in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege und in der Entwicklung von Lehrplänen. In unseren Kooperationseinrichtungen übernehmen schon heute gut aus- gebildete und engagierte Praxis- anleiter die praktische Ausbildung. Das neue Pflegeberufsgesetz ist sicherlich eine Herausforderung, die wir aber annehmen nach dem Spruch des Aristoteles: „Wir können den Wind nicht ändern, aber wir können die Segel richtig setzen.“
Zudem sollen sie bei der Entwick- lung von QM-Konzepten, Leitlinien und Expertenstandards mitwirken. Weiterhin ermöglicht der Gesetz- geber Modellversuche zur Weiter- entwicklung des Berufes. So kön- nen in einer verlängerten Ausbildung sogenannte „erweiterte Kompeten- zen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten“ vermittelt werden (§ 63 Abs. 3c SGB V). Allerdings müssen Modellversuche grundsätzlich von den zuständigen Bundesministe- rien genehmigt werden. Die Finanzierung der Ausbildung soll über ein Umlageverfahren erfolgen. Krankenhäuser, stationäre und am- bulante Pflegeeinrichtungen sollen in einen Ausgleichfond einzahlen, aus dem die Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung ihr Ausbildungsbudget erhalten.
mittelbaren Patientenversorgung tätig werden. Dies ist den erwei- terten Zielen für die hochschulische Bildung zu entnehmen. So soll das Studium zur unmittelbaren Tätig- keit an zu pflegenden Menschen aller Altersstufen befähigen. Aka- demische Pflegefachkräfte sollen hochkomplexe Pflegeprozesse auf der Grundlage wissenschafts- basierter Entscheidungen steuern und gestalten. Weiterhin sollen sie die Weiterentwicklung der gesund- heitlichen und pflegerischen Ver- sorgung maßgeblich mitgestalten und berufsbezogenen Fort- und Weiterbildungsbedarf erkennen. Die Fähigkeit, sich kritisch-reflexiv und analytisch mit theoretischem und praktischemWissen auseinan- derzusetzen, hilft den akademisch qualifizierten Fachkräften, wissen- schaftsbasierte Lösungsansätze zu entwickeln und zu implementieren.
CellitinnenForum 3/2016 39
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