Cellitinnen 3_2017
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Gut beraten im Seniorenhaus Patientenverfügungen müssen hieb- und stichfest sein
Die ganzheitliche Begleitung und Betreuung im Seniorenhaus schließt künftig das Angebot einer qualifizier- ten Beratung zur Erstellung einer Patientenverfügung ein. Die neu vor- gesehene „gesundheitliche Versor- gungsplanung“ (§ 132g SGB V) sieht vor, dass Senioreneinrichtungen ih- ren Bewohnern ab dem Jahr 2017 diese über die Krankenversicherung abrechenbare Leistung anbieten
oder auf die eingetretene Entschei- dungssituation nicht anwendbarer Patientenverfügung, wird bei einer gesundheitlichen Krisensituation standardmäßig lebensrettend und lebensverlängernd behandelt. Es ist jedoch bekannt, dass viele, ge- rade hochbetagte und/oder durch mehrere Vorerkrankungen belastete Menschen an ihrem Lebensende nicht mehr alle noch möglichen le-
Am Ende des Projekts soll in den sechs Seniorenhäusern eine Hand- lungskompetenz zur Verfügung stehen, die die gesetzlichen Be- stimmungen der gesundheitlichen Vorsorgeplanung erfüllt. Aus den gewonnenen Erfahrungen wird ein Leitfaden entwickelt, an dem sich die anderen Seniorenhäuser orien- tieren.
können. Bislang existieren jedoch weder Qualitäts- standards im Hinblick auf kompetente Unterstüt- zungsangebote bei der Er- stellung, noch Regelungen, die die Umsetzung erstellter Patientenverfügungen in der Praxis sicherstellen. Ebenso ist die Finanzierung dieser Leistung noch nicht geklärt. Dennoch plant die
In der dreijährigen Pilot- phase sollen mindestens sechs Mitarbeiter zum Ge- sprächsbegleiter qualifiziert werden. Sie begleiten und beraten Bewohner oder de- ren rechtliche Vertreter bei der Erstellung einer Patien- tenverfügung, die in Ent- scheidungssituationen aus- sagekräftig und anwendbar ist. Darüber hinaus werden
Seniorenhaus GmbH der Cellitinnen, gemeinsam mit der Abteilung Seel- sorge im Sozial- und Gesundheits- wesen des Erzbischöflichen Ge- neralvikariats Köln, schon weiter. Angedacht ist ein auf drei Jahre an- gelegtes Kooperationsprojekt, an dem die vier Kölner Seniorenhäuser teilnehmen und je eine Einrichtung aus den anderen Regionen. Ziel ist es, Patientenwünsche für Behandlung und Versorgung in der letzten Lebensphase deutlich zu verbessern sowie Ärzten und Pflegenden eine größere Hand- lungssicherheit zu geben. Denn bei nicht vorhandener, nicht verfügbarer
bensverlängernden Behandlungen erhalten möchten. Obwohl Krisen- situationen dieser Art in Einrichtun- gen der Altenhilfe vorhersehbar sind, werden die Behandlungswünsche der Bewohner für solche Situa- tionen bislang nicht systematisch erhoben. Selbstverständlich entscheidet der Bewohner, ob er das Bera- tungsangebot annehmen möchte oder nicht. Bestandteil des Kon- zepts ist auch die turnusmäßige oder anlassbezogene Überprü- fung der festgelegten Wünsche, die natürlich jederzeit auch wie- der verändert werden können.
alle Mitarbeiter der Häuser, die dort tätigen Hausärzte und weitere Be- rufsgruppen wie Rettungsdienste oder Berufsbetreuer im Umgang mit Patientenverfügungen informiert und geschult. Sehr wichtig ist die Vernetzung aller Beteiligten, damit die Wünsche und Vorstellungen des Bewohners auch tatsächlich umge- setzt werden. Momentan steckt das Projekt noch in der Planungsphase, in der die Finanzierung aus Förder- mitteln angestrebt wird. Das Modell- projekt soll zudem wissenschaftlich begleitet werden.
Thomas Nauroth Qualitätsmanager
10 CellitinnenForum 3/2017
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