Cellitinnen 3_2017
Medizin | Betreuung
Stadt Köln entscheidet über Pflege Verzögerungen bei der Versorgung Pflegebedürftiger
Gleichstellung von Pflege und Be- treuung von Menschen mit Demenz stärken. Vieles davon hat sich posi- tiv auf die Situation der Betroffenen ausgewirkt. Das Gesetz sollte aber auch den Zugang zu Leistungen für Pflegende und deren Angehö- rige vereinfachen. Die Änderungen vom Januar 2017 hinsichtlich der Finanzierungszusagen seitens der Sozialhilfeträger bei notwendiger vollstationärer Pflege sind allerdings eher Stolpersteine. Denn bereits vor dem Pflegestärkungsgesetz II und III wurde durch das Sozialamt bei entsprechendem Leistungsbezug eine durch den MDK festgestellte ‚Heimerforderlichkeit‘ geprüft und in aller Regel bestätigt. Wer stellt denn jetzt die ‚Heimer- forderlichkeit‘ fest? Eine Heimerforderlichkeit wie bisher wird seit dem ersten Januar nicht
mehr durch den MDK Nordrhein festgestellt. Dieser kann lediglich eine Heimunterbringung emp- fehlen. Für Betroffene, die auf eine Unterstützung bei der Finanzierung einer vollstationären Pflege ange- wiesen sind, bedeutet dies, dass jetzt Mitarbeiter der Stadt Köln erneut prüfen und die Notwendig- keit einer Heimpflege feststellen. Und erst dann erfolgt eine Finan- zierungszusage. Herr Krueger, was bedeutet das für Patienten, die aus dem Kranken- haus direkt in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung verlegt werden? Für das Krankenhaus ergeben sich dabei grundlegende Probleme. Es ist für die Sozialdienstmitarbeiter nicht möglich, bei jedem Patienten, der nach der Entlassung stationär untergebracht wird, die kompletten finanziellen Hintergründe zu erfah-
In den vergangenen Monaten häu- fen sich die Fälle, in denen pflegebe- dürftige Senioren erst zeitverzögert einen Pflegeplatz erhalten, weil die Stadt Köln sich eine Zweitprüfung – neben der des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) – vorbehält. So entstehen unnötige Härten für die Betroffenen und un- zureichende Versorgungsangebote in der Interimszeit. Arlette Wetzel, Pflege- und Einzugsberaterin der Kölner Seniorenhäuser, und Frede- rik Krüger, Leiter des Sozialdienstes am St. Marien-Hospital, erläutern im Gespräch die Problematik und appellieren an die Stadt Köln, ihr Vorgehen dringend zu überdenken. Frau Wetzel, Sie wissen um die Hintergründe des Pflegestärkungs- gesetzes. Können Sie dies kurz er- läutern? Das Pflegestärkungsgesetz sollte vor allem Pflege im ambulanten und teilstationären Bereich sowie die Arlette Wetzel, Umzugs- und Pflegeberaterin für die Kölner Cellitinnen-Seniorenhäuser
Frederik Krüger beim Beratungsgespräch
20 CellitinnenForum 3/2017
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