Cellitinnen 3_2017
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Auf den Ernstfall vorbereitet? Beratung über Patientenverfügung am St. Franziskus-Hospital
Caritas, Deutsches Rotes Kreuz und das Seniorenbüro Ehrenfeld schicken Ratsuchende in die Beratungsstunden. Jeden Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr haben Besucher jeweils eine Stunde Zeit, um Fragen zu Patientenverfügun-
dass Ratsuchende mit ihren Vorsor- gebevollmächtigten und ihren Haus- ärzten ausgiebig über ihre Wünsche am Ende des Lebens sprechen. Nur wenn Ärzte und Pfleger in den Krankenhäusern den Willen des zu behandelnden Patienten genau ken- nen und eine möglichst stichhaltige Patientenverfügung vorliegt, können Die Mitarbeiter der Bera- tungsstelle haben in der mehr als vierjährigen Beratungsarbeit im Durchschnitt wöchent- lich 2,43 Beratungen durchgeführt. Hinzu kommen natürlich noch die Gesprä- che zur Patientenverfügung, die mit stationären Patienten geführt werden. Wie viel- schichtig und wie per- sönlich das Motiv für die Inanspruchnahme einer solchen Beratung sein kann, zeigt das Beispiel auf der folgenden Seite. sie auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten.
Seit Mitte Mai 2013 finden im Kölner St. Franziskus-Hospital re- gelmäßig Einzelberatungen zum Thema Patientenverfügung statt. Auf Initiative einiger Mitarbeiter des damaligen Ethikteams wurde die Beratungsstelle ins Leben gerufen. Die Krankenhausgeschäftsführung unterstützt sie finanziell und durch die Freistellung der Seelsorgerinnen, Mitarbeiter aus dem Ethikteam und anderer Experten, die sich mit Pa- tientenverfügungen gut auskennen. Die Öffentlichkeitsarbeit für die Bera- tungsstelle wird vom Büro für Unter- nehmenskommunikation begleitet. Pfarrerin Andrea Máthé und Pasto- ralreferentin Anne Kruse sowie die ehemalige Chefärztin Dr. Marion Reimer werden von Pfarrer Harald Kampmann, evangelischer Pfarrer a.D., und Dr. Sylvia Klauser, Ethik- referentin der Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria, in der Beratungsarbeit unterstützt. Die Beratungsstelle wur- de in den vergangenen vier Jahren in ein gutes Netzwerk gemeinnüt- ziger Vereine in Köln eingebunden.
gen und Vorsorgevollmachten zu stellen. Diese beziehen sich zum einen auf die juristischen Grund- lagen, zum anderen werden aber auch ethische Bedenken artikuliert. Seit dem bereits erwähnten BGH- Urteil vom 6. Juli 2016 (XII ZB 61/16) sind viele Menschen verunsichert: Ist ihre Patientenverfügung noch so formuliert, dass sie im Fall des Falles in ihrem Sinne umgesetzt werden kann? Vermehrt suchen Bürger die Beratungsstelle auf, um ihre Pa- tientenverfügungen noch einmal zu diskutieren. Natürlich sollen sie so spezifisch wie möglich sein, jedoch können die Verfügungen niemals alle möglichen gesundheitlichen Not- fälle abbilden. Darum ist es wichtig,
Dr. Sylvia Klauser Ethikreferentin
Wenn auch Sie gerne Informationen über Patientenverfügung und Vor- sorgevollmacht haben möchten, rufen Sie uns bitte an und wir verein- baren einen Beratungstermin. Beratungsstelle für Patientenverfügungen St. Franziskus-Hospital
Schönsteinstr. 63 · 50825 Köln · Telefon 0152–55757904 E-Mail patientenverfuegung.kh-franziskus@cellitinnen.de
6 CellitinnenForum 3/2017
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