Cellitinnen 4_2014_051114-1

Idee Einsatz

der Schwangerschaft wahrnehmen und wird auch zur Geburt ange- meldet. Entscheidet sich eine Frau erst bei Aufnahme in der Klinik für die vertrauliche Geburt, wird seitens der Klinik umgehend eine Bera- tungsstelle eingeschaltet, die die Beratung im Kreißsaal durchführt. Voraussetzung für die erfolgreiche Abwicklung der ‚vertraulichen Ge- burt‘ und Erstellung des Herkunfts- nachweises für das Kind ist, dass die Identität der Mutter festgestellt werden kann. In der Wuppertaler St. Anna-Klinik ist dieser Fall bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes ein- getreten. „Eine junge Frau kam in den Kreißsaal und erklärte, sie woll- te bei uns vertraulich entbinden“, er- zählt Dr. Melanie Benthin, Oberärztin der Geburtshilfe. Der Kreißsaal hat schnell reagiert und umgehend die Schwangerenberatung Esperanza eingeschaltet, die vor Ort ein Be- ratungsgespräch durchführte, so dass die Schwangere vertraulich entbinden konnte. Nach der Geburt verblieb das Baby auf der Kinder- intensivstation bis eine geeignete Familie gefunden war. Für Kornelia Fazel von Esperanza war dies eine besondere Situation. „Meine Aufgabe ist es, die per- sönlichen Daten der Mutter auf- zunehmen. Diese werden notiert, in einem Umschlag versiegelt und beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Die erste vertrauliche Geburt in Wuppertal

v.li. Caroline Merz, Hebamme, Kornelia Fazel, Schwangerenberatung Esperanza, Karin Kramer, Leitung Kreißsaal, Dr. Melanie Benthin, Oberärztin Geburtshilfe

aufbewahrt“, erklärt sie den Ab- lauf. Weder die Klinik, noch das Jugendamt, noch andere Gerichte erfahren von der Identität der Frau. Nur das leibliche Kind kann nach frühestens 16 Jahren den Namen seiner Mutter erfragen. Das ist die Besonderheit des neuen Gesetzes. Es gibt dem vertraulich geborenen Kind das Recht auf Kenntnis seiner Herkunft. Dies unterscheidet ein vertraulich geborenes Kind von ei- nem Baby, das in der Babyklappe abgegeben wurde. Kornelia Fazel weiß von ihrer langjährigen Arbeit in Wuppertal, dass sich Adoptiv- eltern eines Kindes der Babyklappe oftmals wünschten, sie könnten dem Kind von seiner Herkunft erzählen.

Neben den Formalitäten zur ver- traulichen Geburt dient das Gesetz dem Schutz von Mutter und Kind. „Das Gesetz hat zur Aufgabe, die Gesundheit der werdenden Mut- ter und des Kindes sicherzustellen und gegebenenfalls sogar Leben zu retten, denn das Baby kommt versorgt in einer Klinik zur Welt“, erklärt Dr. Benthin. Unter der bundesweit einheitli- chen, kostenfreien Telefonnum- mer oder im Internet erhalten Sie Informationen zur vertraulichen Geburt: Hilfetelefon „Schwangere in Not“ Tel 0800 40 40 020 www.geburt-vertraulich.de

CellitinnenForum 4/2014 47

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