CellitinnenForum_3_2019

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Was kostet Sie die Pflege? Die Kassen übernehmen nicht hundert Prozent der Leistungen

Jeder, der für sich oder Angehöri- ge schon mal Pflegeleistungen be- zogen hat, weiß: Die Pflegekasse übernimmt nicht alle anfallenden Kosten. Die aus eigener Tasche zu zahlenden Leistungen können unter Umständen eine Herausfor- derung darstellen. Das gilt sowohl für die stationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung als auch für ambulante Dienstleistungen zu Hause. Dabei variieren die Preise je nach Bundesland, Einrichtung und Dienstleister. Für den Laien ist das nicht immer leicht nachzuvollziehen. Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich zu Hause woh- nen. Rund 70 Prozent der Pflege- bedürftigen werden zu Hause ver- sorgt – in Nordrhein-Westfalen sind es immerhin 455.000 Menschen – etwa die Hälfte davon mit Unter- stützung ambulanter Pflegedienste. Doch werden die Einschränkungen und die damit oft einhergehenden Belastungen für die Angehörigen zu groß, wird es Zeit für einen Umzug in eine Pflegeeinrichtung. Grundsätz- lich zahlen dann die Kassen für die notwendige Pflege und Betreuung eine Pauschale (siehe Kasten), die vom Pflegegrad des Bewohners ab- hängt, wobei die tatsächlich anfal- lenden Pflegeleistungen höher sein können und diese Mehrkosten dann vom Bewohner zu tragen sind. Für die Unterbringung, Verpflegung, ex- tra gebuchte Zusatzleistungen und Stationäre Pflege

für die sogenannten ‚Investitions- kosten‘ kommt der Pflegebedürf- tige selbst auf. Letztere hängen vor allem von der Ausstattung und der Lage der Einrichtung ab und können daher stark voneinander abweichen: Während in Sachsen die durchschnittliche Zuzahlung bei 1.231,- Euro liegt, müssen Bewoh- ner einer Pflegeeinrichtung in Nord- rhein-Westfalen im Schnitt 2.349,- Euro aus eigener Tasche aufbringen, in den Ballungszentren oft deutlich mehr. Der Unterschied ist auch auf die vergleichsweise höheren Löhne der Pflegekräfte in NRW zurück- zuführen. Können Bewohner den Eigenanteil aus ihrer Rente, Pen- sion oder dem Vermögen nicht auf- bringen, wird geprüft, ob die Kinder herangezogen werden. Sind auch die nicht in der Lage, die Kosten zu tragen, springt unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt ein. Wo erfahren Sie nun, wie hoch die Kosten in den Einrichtungen Ihrer Wahl sind? Unser Tipp: Wenden Sie sich an die Pflegeberatungen der Seniorenhaus GmbH der Cellitinnen zur hl. Maria (vgl. Seite 9) und an die Seniorenhausleiter, die mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Kosten und Möglichkeiten genau durchgehen. Damit der Pflegebe- dürftige auch in der Urlaubszeit sei- ner Angehörigen gut versorgt ist, bietet sich gegebenenfalls ein Auf- enthalt in der Kurzzeitpflege eines Kurzzeit- und Tagespflege

Seniorenhauses an. Pro Jahr bezu- schussen die Kassen diesen für bis zu acht Wochen mit 1.612,- Euro, sofern mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Ist die Verhinderungspfle- ge von ebenfalls bis zu 1.612,- Euro pro Jahr noch nicht ausgeschöpft, kann der noch ausstehende Be- trag ebenfalls für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Die maximale Aufenthaltsdauer hierfür beträgt 28 Tage. Der Entlastungsbeitrag von monatlich 125,- Euro, der jedem ab Pflegegrad 1 zusteht, kann ebenfalls für die Kurzzeitpflege angerechnet werden; doch kommt man um Zu- zahlungen nicht herum. Wie hoch der Eigenanteil ist, hängt wie bei der vollstationären Pflege von

der Einrichtung ab. Das gilt auch für die teilstationäre Pflege,

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