Publikation PRIVATPERSONEN Stand 24.09.2020
GELDAUFLAGEN UND BUSSGELDER
AUFFORDERUNG ZUR ZAHLUNG EINES BUSSGELDES AN EINE PRIVATPERSON
Sie sind als Privatperson aufgefordert, eine Geldauflage zu zahlen? Ist Ihnen bekannt, dass Sie einen Wunsch äußern dürfen, an welche gemeinnützige Einrichtung die Zahlung gehen soll? Das ist tatsächlich so! Letztendlich entscheidet aber das Gericht, ob es Ihrem Wunsch folgt oder die Zahlung an die Staatskas- se geht.
ZUWEISUNG VON GELDAUFLAGEN DURCH STRAFRICHTER UND STAATSANWÄLTE
Als Strafrichter und Staatsanwalt tragen Sie mit Ihrer Zuweisung dazu bei, die Arbeit unseres Krankenhau- ses nachhaltig zu sichern. Sie sind selbst kein Richter, Staatsanwalt oder Strafverteidiger, kennen aber jemanden mit diesem Beruf in Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis persönlich? Dann empfehlen Sie ihm, die Arbeit des Petrus- Krankenhauses durch die Zuweisung von Geldauflagen zu unterstützen. Wie einfach das geht, erfahren Sie auf unserer Webseite Gutes tun https://pkh.gutes-tun-cellitinnen.de.
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