CF_03_22
THEMA
Was zahlt die Pflegeversicherung an das Seniorenhaus?
Bundesweit einheitliche Leistungen der Pflege kassen bei vollstationärer Pflege (zzgl. Leistungs zuschüsse je nach Aufenthaltsdauer)
Pflegegrad 1 125 € Pflegegrad 2 770 € Pflegegrad 3 1.262 € Pflegegrad 4 1.775 € Pflegegrad 5 2.005 €
Kosten gesamt für einen durchschnittlichen Platz in einer stationären Pflegeeinrichtung bei Pflegegrad 3 im ersten Jahr: In NRW 3.901 € | In Rheinland-Pfalz 3.604 € (die unterschiedlichen Kosten sind u.a. auf den Pflegeschlüssel Bewohner/Pflegefachkraft und auf die Anzahl der tarifgebundenen Einrichtun gen zurückzuführen)
Fazit:
Weder Herr Müller noch Frau Meier können aus eigenen Mitteln einen Platz im Seniorenhaus finanzieren. Daher übernehmen die Sozialämter die Restkosten (vgl. S. 20f.)
*1 Setzen die Träger den Eigenanteil für die Bewohner willkürlich fest? Nein, in den Pflegesatzverhandlungen werden die Kosten für die Pflege (stationäre Pflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege), für die Unterkunft und die Alltagsbegleiter verhandelt, und zwar indivi duell für jede Einrichtung. Daher ist der Eigenanteil von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich. Die Verhandlungen finden jedes Jahr statt. Vorher werden die Bewohnerbeiräte und ihre Anliegen gehört. Am Verhandlungstisch sitzen: Vertreter der Pflegeeinrich tung, der Pflegeverbände der privaten und gesetzlichen Pflegekassen, der Sozialhilfeträger.
*2 Alle angegebenen Beträge sind Durchschnittswerte in den beiden Bundesländern.
*3 Seit dem 1.1.2022 zahlen die gesetzlichen Pflegekassen/die private Pflegepflichtversicherung ab Pflegegrad 2 einen Leistungs zuschlag auf die Summe der Pflegekosten und der Ausbildungsvergütung. Die Höhe des Leistungszuschlages hängt von der Dauer des Aufenthalts ab.
CellitinnenForum 03 | 2022
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