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THEMA
Wer zahlt ...
Weder Herr Müller noch Frau Meier können den Eigenanteil für ihre vollstationäre Pflege im Seniorenhaus, mit ihrer Rente von € 800,–, bestreiten. Wer übernimmt dann die Kosten für sie? Und dabei bleibt ihnen noch ein Betrag von € 120,– monatlich zur freien Verfügung und sie erhalten einen Kleidergeldzuschuss.
Wenn der Pflegebedürftige die Kosten nicht (komplett) tragen kann:
In erster Linie wird die Rente/Pension und das Vermögen, soweit vor handen, des Bewohners für die Pflege und Unterkunft herangezogen. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Pflegekosten, je nach Bescheid des Medizinischen Dienstes (MDK).
Pflegeversicherung
Einen Teil der Pflegekosten und der Ausbil dungsvergütung übernimmt die gesetzliche Pflegekasse bzw. private Pflegepflichtversiche rung. Die Höhe hängt von Ihrem Grad der Pfle gebedürftigkeit ab.
Pflegebedürftiger
Als Pflegebedürftiger tragen Sie die restlichen Kosten. Hierzu zählen auch die Kosten für Un terkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
(vgl. Grafik S. 18/19)
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CellitinnenForum 03 | 2022
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