Cellitinnen 2_2016-3

Medizin | Betreuung

Pflegestärkungsgesetz II Die Konsequenzen der Pflegereform für Seniorenhausbewohner

richtungen wohnen oder noch bis zum 31. Dezember 2016 in eine solche ein- ziehen, sind von den Änderungen nicht be- troffen. Der Gesetz- geber sichert ihnen Bestandsschutz zu. Das bedeutet, dass diese Pflegebedürf- tigen mit der Geset- zesänderung nicht schlechter gestellt werden dürfen. Men- schen mit demenziel- len Veränderungen,

den drei Pflegestufen fünf Pflege- grade: Seniorenhausbewohner mit einer Pflegestufe werden um eine Stufe in den nächsthöheren Pflege- grad eingegliedert. Menschen mit körperlichen und geistigen Beein- trächtigungen (Demenz) werden um zwei Stufen höher eingestuft.

Von der Pflegestufe zum Pflegegrad

Wie hoch sind die Leistungsbeträge der Pflegekassen in den einzelnen Pflegegraden im Vergleich zu den bisherigen Pflegestufen? Die unten- stehende Abbildung verdeutlicht die Änderungen. Gezeigt wird, dass Menschen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz ab 2017 in Pfle- gegrad zwei (ehemals Pflegestu- fe I) bei vollstationärer Versorgung knapp 30 Prozent weniger Pflege- zuschuss bekommen als bisher – vorausgesetzt, sie genießen keinen Bestandsschutz.

Imkommenden Jahr wird für Pflege- bedürftige in Seniorenhäusern und ambulant betreute Menschen vieles anders – aber noch lange nicht für jeden! Das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) tritt zum 1. Januar 2017 mit vielen Neuerungen in Kraft. Be- wohner von Senioren- und Pfle- geheimen, die bereits in den Ein-

deren Krankheit in den bisherigen Pflegestufen kaum berücksichtigt wurde, erhalten sogar ab dem kommenden Jahr mehr Geld für die Pflege. Was ist also neu an der Reform? Für wen bringt sie Vor-, für wen Nach- teile? Zunächst einmal werden aus

Das Modell bis Ende 2016

€ pro Monat

Pflegestufe 0 (mit Demenz)

0

Das Modell ab 2017

Pflegestufe I

1.064 1.064 1.330 1.330 1.612 1.612 1.995 1.995

Pflegestufe I (mit Demenz)

€ pro Monat

Pflegestufe II

Pflegegrad 0 Pflegegrad I Pflegegrad II Pflegegrad III Pflegegrad IV Pflegegrad V

0 0

Pflegestufe II (mit Demenz)

Pflegestufe III

770

Pflegestufe III (mit Demenz)

1.262 1.775 2.005

Härtefall

Härtefall (mit Demenz)

8 CellitinnenForum 2/2016

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