CellitinnenForum 1_2019

Idee | Einsatz

Kommt die Pflegekammer? Die Zeichen in Nordrhein-Westfalen stehen fast auf Grün

Einzelne Bundesländer folgen schon dem Beispiel aus Rhein- land-Pfalz, dem Bundesland mit der ersten Landespflegekammer in Deutschland, die 2016 ihre Arbeit aufgenommen hat. Hierzu gehören Niedersachsen, Schleswig-Holstein und seit kurzem auch Baden-Würt- temberg. In Nordrhein Westfalen zeichnet sich die Gründung einer Pflegekammer als immer wahr- scheinlicher ab. Im Oktober 2018 konnten sich Pflegekräfte und In- teressierte im Heilig Geist-Kran- kenhaus in Köln über das Thema informieren und über das Für und Wider diskutieren. Geladen waren auch Ärzte aus demHaus, die über die Vor- und Nachteile einer be- rufsständischen Kammer Auskunft gaben. Die Veranstaltung fand parallel zu der von Oktober bis Ende Novem- ber 2018 von der Landesregierung geforderten repräsentativen Um- frage unter den Pflegefachkräften statt. 1.500 Pflegende wurden in NRW dazu befragt, ob sie sich für eine Pflegekammer aussprechen würden. Die Befragungsergebnisse und weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: ■■ www.interessensvertretung- pflege.nrw.de ■■ www.pflegekammer-nrw.de ■■ www.pflegekammer-rlp.de

Veronika Zeidler und Raffael Scherzer informierten die Kollegen

Die Idee einer Pflegekammer ist nicht neu. Was in Ländern wie Großbritannien, Skandinavien oder Spanien für die beruflich Pflegen- den selbstverständlich ist, wird in Deutschland seit über 18 Jahren diskutiert. Für andere Professio- nen wie Ärzte, Apotheker oder Psychotherapeuten hat diese Form der beruflichen Selbstverwal- tung dagegen bereits eine lange Tradition. Kammern sind Organe der beruf- lichen Selbstverwaltung eines be- stimmten Berufsstandes. Der Staat überträgt ihnen umfangreiche Auf- gaben, die sie dann eigenständig wahrnehmen. Dabei geht es bei- spielsweise um die Definition einer Berufsordnung und Festsetzung von Qualitätsstandards, die Rege- lung und Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren im

Gesundheitswesen – das heißt, Vertreter der Pflege würden künf- tig in der Gesundheitspolitik Nord- rhein-Westfalens mitreden. Zudem obliegt der Kammer die Benennung von Gutachtern oder Sachverstän- digen. Auf Bundesebene vertritt die Bundespflegekammer die Interes- sen der Pflegenden. In einer Landespflegekammer wä- ren alle ausgebildeten Pflegefach- kräfte im jeweiligen Bundesland verpflichtend Mitglied. Die Finan- zierung erfolgt über Mitgliedsbei- träge und ermöglicht so die Arbeit, unabhängig von der aktuellen Lan- desregierung oder Sponsoren aus der Wirtschaft. Die Kammerarbeit übernehmen aus den eigenen Rei- hen gewählte Vertreter ehrenamt- lich. Ziele und Inhalte werden im Rahmen der Belange des Berufs- standes von den Pflegefachkräften selbst festgelegt.

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