Cellitinnen 2_2018
Medizin | Betreuung
de grundsätzlich ist. Ein weiterer, wichtiger Faktor ist natürlich das Krankheitsbild des Pflegebedürfti- gen und wann eine Pflegesituation eintritt: Ob plötzlich, wie bei einem Schlaganfall, oder schleichend, wie bei einer chronischen Erkrankung, die sich über einen längeren Zeit- raum verschlechtert. An die jeweilige Pflegekasse. Dort erhält man ein Formular, das ausge- füllt und an die Pflegekasse zurück- geschickt wird. Nach Vorliegen des ausgefüllten Antrags übernimmt der Medizinische Dienst der Kran- kenkassen (MDK) die Prüfung und Einordnung in die Pflegegrade bei gesetzlich Versicherten und die ME- DICPROOF bei Privatversicherten. Auch die Pflegekasse bietet Pfle- geberatungen an, auf die man als Versicherter einen Anspruch hat. Mehr als viele Pflegende häufig wis- sen: Es gibt die Möglichkeit, Pflege- hilfsmittel wie ein Pflegebett, einen Rollator oder Rollstuhl zu beantra- gen. Darüber hinaus übernimmt die Kasse auch Wohnraumanpassung, beispielsweise wenn ein Badezim- mer behindertengerecht umgebaut werden muss. Verbrauchsmateria- lien wie Hygieneartikel, Inkontinenz- materialien, Handschuhe können ebenfalls bezuschusst werden. Es lohnt auf jeden Fall immer, bei der Pflegekasse nachzufragen. Welche Entlastungsangebote gibt es für mich als pflegender Ange- höriger? An wen wende ich mich für das Beantragen von Pflegegeld? Welche Leistungen stehen mir überhaupt zu?
Wichtig und hilfreich ist ein Netz- werk, damit möglichst nicht alles an einer Person hängenbleibt und sich so über kurz oder lang eine Über- forderung mit der Situation ergibt. Es gibt auch die Möglichkeit, pfle- gebedürftige Menschen zeitweise in einer Tagespflege unterzubrin- gen. Das ist eine teilstationäre Ein- richtung. Damit ist eine stundenwei- se Entlastung möglich. Angehörige können Entlastungsbeträge in Höhe von 125 Euro im Monat beantra- gen, die sie dann individuell ein- setzen können, beispielsweise für Betreuungshilfen im Haushalt oder als Zuschuss für die Unterbringung in einer Tagespflegeeinrichtung.
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, ha- ben der Gepflegte und sein An- gehöriger auch Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege, die beantragt werden kann, wenn ein Angehöriger durch Krankheit verhindert ist oder auch einmal Urlaub machen möchte. Die Krankenhäuser der Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria bieten auch Gesprächskreise und Info-Nach- mittage für pflegende Angehörige an. Dabei steht der Austausch mit anderen, die in der gleichen Situa- tion sind, im Vordergrund. Auch das kann zur psychischen Entlastung beitragen.
Das Bundesministerium für Gesundheit bietet zahlreiche Informationen und Ratgeber zum Thema an. Weiterführendes auch im Internet unter www.wir-stärken-die-pflege.de Die Materialien können per E-Mail bestellt werden: publikationen@bundesregierung.de, telefonisch: 030 18 272 2721 oder schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock.
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CellitinnenForum 2/2018
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