Cellitinnen 2_2018

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neuen Rahmenlehrplänen, die ge- rade ausgearbeitet werden. Eine Ausbildungs- und Prüfungsord- nung (APO) zur Generalistik hat das Bundesgesundheitsministerium im März an die übrigen Ressorts, die Bundesländer und Verbände zur Abstimmung übersandt. Die span- nende Frage wird sein, ob die Lehr- pläne von nicht berufsrelevantem Ballast befreit oder noch medizini- scher ausgerichtet sind. 70 Prozent der Gesundheits- und Kranken- pflegeschüler haben Abitur, Alten- pflegeschüler zu 60 Prozent einen mittleren Schulabschluss. Die neue Ausbildung muss unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten mit mehr Lerninhalten berücksichtigen. Das Pflegeberufegesetz regelt erst- malig die ‚primärqualifizierende‘ Ausbildung der Pflege an Hoch- schulen. Während bisher Studien- gänge in der Pflege ausbildungs- oder berufsbegleitend angeboten werden, erlangen Studierende ab 2020 innerhalb ihres Studiums so-

zunächst gut anhört, bedeutet gerade mal 0,6 Stellen pro Haus. Und überhaupt: Wer soll die Stellen besetzen? Es herrscht akuter Fach- kräftemangel in der Branche. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wies Ende des letzten Jahres 24.000 offene Stellen in der Altenpflege aus. Da viele Einrichtungen neue Mitarbeiter gar nicht erst über die BA suchen, dürfte die tatsächliche Zahl weit höher liegen. Auch die von Gesundheitsminister Spahn vorge- brachte Idee, Pflegekräfte aus den Nachbarländern einzuladen, ver- spricht nicht zwangsläufig Abhilfe. Projekte mit Kandidaten, beispiels- weise aus Spanien, scheiterten nicht nur an den Sprachbarrieren, sondern an den unterschiedlichen Erwartungshaltungen. Schließlich erfolgt in Spanien die Qualifikation zur Krankenschwester durch ein Hochschulstudium. Sie sind we- niger in der Grund- als in der Be- handlungspflege eingebunden. Mit der im Pflegeberufegesetz ver- abschiedeten ‚Generalistische Pfle- geausbildung‘ werden die Quali- tät der Lehre und die Attraktivität des Berufes verbessert und an die gesellschaftlichen Gegebenhei- ten angepasst. So ist eine Tren- nung zwischen Alten-, Kranken-, und Kinderkrankenpflege nicht mehr zeitgemäß (mehr dazu vgl. S. 13–14). An die Pflegeschulen werden Mindestanforderungen ge- stellt, die die berufliche Eignung der Lehrer, die Klassenstärke und die Ausbildungsinhalte betreffen. Ab 2020 lernen künftige Pflege- fachfrauen und -männer nach den Pflegeausbildung

wohl einen EU-weit anerkannten akademischen als auch einen be- ruflichen Abschluss. Auch an die- ser Stelle ist noch einiges zu tun, denn berufsrechtliche Vorgaben der Pflegeausbildung müssen mit wissenschaftlichen Standards der Hochschule und EU-Richtlinien ver- bunden werden. In den Kliniken führt die Politik zum Schutz der Mitarbeiter neben den ‚Pflegepersonaluntergrenzen‘ für die Stationen eine ‚Pflegekosten- vergütung‘ ein. In beiden Maßnah- men steckt Zündstoff. Der Bund fördert die Pflegemindestbeset- zung zwar mit 830 Mio. Euro pro Jahr – umgerechnet auf die etwa 2.000 Kliniken in Deutschland sind das rund zehn weitere Stellen pro Haus. Das wird zum einen kaum ausreichen, zum anderen sind be- reits heute 15.000 Pflegestellen in Kliniken nicht besetzt. Auch wenn Bundesgesundheitsminister Jens Personaluntergrenzen

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CellitinnenForum 2/2018

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