Cellitinnen 3_2017

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Patientenverfügung überprüfen BGH-Urteil fordert Spezifizierung des Patientenwillens

Im Juli 2016 wurde in einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) entschieden, dass Patientenver- fügungen in Zukunft spezifischer und genauer sein müssen. Dieses Urteil sorgte für Verunsicherung, sodass nun viele Menschen ihre Patientenverfügungen noch einmal gezielt überarbeiten wollen. Dem

unklare Formulierung, dass „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ durchgeführt werden sollten. Kon- kret war nicht klar festgelegt, ob die Patientin mit einer Sonde durch die Bauchdecke (PEG) künstlich ernährt werden wollte. Als sie nach einem Schlaganfall selbst noch sprechen konnte, entschied sie sich für eine solche Sonde. Spä-

des Lebens genau Bescheid weiß, besonders für den Fall, wenn man sich selber nicht mehr äußern kann. Auch mit dem Hausarzt sollte ein solches Gespräch geführt werden. Wie im Leben, so gibt es auch im Sterben immer wieder Situationen, die man sich eigentlich so nicht vor- gestellt hat. Darum ist der Vorsor- gebevollmächtigte die Person, der man vollends vertrauen und die die gemachten Vereinbarungen gegen- über den Ärzten vertreten muss. Was ist zu tun? Eine Patientenverfügung soll so spezifisch wie möglich formuliert sein und genau ausdrücken, welche Behandlungen man am Lebensende nicht mehr haben möchte. Das Schriftstück muss nur persönlich unterschrieben und datiert sein, die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder Notars ist nicht notwendig. Die Vorsorgevollmacht muss zusätzlich vom Bevollmäch- tigten unterschrieben werden. Die Patientenverfügung sollte ein guter Leitfaden für das Gespräch zwi- schen den behandelnden Ärzten, dem Verfasser und seinem Be- vollmächtigten sein. Dann nämlich kann sichergestellt werden, dass der Patient nach seinemWillen be- handelt wird. Diesen Schwerpunkt auf den mutmaßlichen Patienten- willen hat auch der BGH in einem Beschluss vom 8. Februar 2017 noch einmal bekräftigt. Dr. Sylvia Klauser Ethikreferentin

ter, im Pflegeheim, konnte sie sich aber nicht mehr äußern und der Streit der Angehörigen nahm seinen Lauf und führte schließlich zu dem Gerichtsurteil.

Warum ist eine Patienten- verfügung wichtig?

Die meisten älteren Men- schen fürchten sich am Ende des Lebens vor einem langen Sterbeprozess (62%), vor starken Schmerzen und Atemnot (60%) und davor, der Familie zur Last zu fallen (54%); das besagt eine Um- frage von 2015 des Sozialwis- senschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche Deutsch- lands. Die meisten Menschen wollen am Ende ihres Lebens selbstbestimmt sterben. Dazu ist eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht genau richtig – wenn sie gut verstanden und ausgefüllt ist. Gleich wichtig ist jedoch auch, dass mit dem Vor- sorgebevollmächtigten lange und ausführlich gesprochen wird, da- mit er über die Wünsche am Ende

Urteil des BGH liegt ein Streitfall von Familienangehörigen über die Auslegung einer allgemein ge- haltenen Patientenverfügung der Mutter zu Grunde. Dort stand die

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